Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 01
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteile
aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Soccer Eventsport und Ihren
Vertragspartnern bzw. Auftraggebern.

§2
Sämtliche Leistungen und Angebote der Firma  Soccer Eventsport erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.

§3
Die Angebote der Firma Soccer Eventsport sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die
Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Verträge kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung  oder durch tatsächliche erbrachte Leistung durch die Firma Soccer Eventsport zustande.

$04
Sämtliche zwischen der Firma Soccer Eventsport und dem Auftraggeber
getroffene Vereinbarung z.B. Nebenabreden, Zusicherungen und
nachträgliche Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Werden die vorgenannten Vereinbarungen von nicht über unbeschränkte 
Vertretungsmacht verfügenden Mitarbeitern getroffen, bedürfen Sie zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma Soccer Eventsport.
Weitere als die zwischen der Firma Soccer Eventsport und dem Auftraggeber
schriftlich getroffenen Vereinbarungen gelten als nicht erfolgt, mündliche
Zusagen als nicht  abgegeben.


§05
Für Art und Umfang von der Firma Soccer Eventsport zu erbringenden Leistung ist ausschließlich die mit dem Auftraggeber getroffenen vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. Berät die Firma Soccer Eventsport
den Auftraggeber bei der Festlegung der Leistung, erfolgt dieses nach besten Wissen.  Die Entscheidung über Leistungen sowie deren Zweckmäßigkeit trifft jedoch der Auftraggeber in eigener Verantwortung.

§06
bei einer Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber bis 14 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % des vereinbarten Preises, bei einer Absage (Stornierung) vor Fahrtbeginn stellen wir 70 % des vereinbarten Preises in Rechnung. Bei einer Absage (Stornierung vor Ort berechnen wir 85 %.



§07
kann ein bestätigter  Termin von Seiten der Firma Soccer Eventsport nicht eingehalten werden, werden die bereits geleisteten Zahlungen dem Auftraggeber zurück erstattet. Der Firma Soccer Eventsport entstehen keine Kosten.


§08
Der Vertragspartner erteilt schriftlich den Auftrag, worin er den Leistungsumfang notiert. Im Auftrag muss auch die örtliche Gegebenheit, Bodenverhältnisse, oder sollten evtl. Probleme die den Aufbau erschweren könnten vorhersehbar sein angegeben werden. Sollte es hierdurch zu einem Verspätet Fertiggestellten Aufbau führen, kann keine Erstattung oder sonstige Ansprüche an die Firma Soccer Eventsport gestellt werden.

§09
Unvorhergesehene Ereignisse wie Staus, gesperte  Strassen, einer Panne etc. die zu einer Verspätung führen, wird die verlorene Zeit am Ende angehängt. 
Sollte bei einer Fahrzeugpanne oder einem Unfall eine Weiterfahrt nicht möglich sein, so besteht kein Anspruch auf jeglichen Schadensersatz etc.
Dieses erkennt der Auftraggeber mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung bzw. Mietvertrages an.


§10
Die Rechnungserstellung erfolgt durch die Firma Soccer Eventsport unmittelbar nach der Veranstaltung und wenn nicht anders Vereinbart
erfolgt die Zahlung vor Ort in bar.
Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Ausstelldatum Zahlbar.
Die Firma Soccer Eventsport behält sich vor bei größeren Summen mit Vorkasse zu arbeiten.
Für alle Verkausgeschäfte gilt 50 % Vorkassen. Restbetrag innerhalb 8 Tagen nach Lieferung.
Die Ware bleibt bis zur Vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


§ 11
Im Falle eines Zahlungsrückstandes gehen sämtlichen Mahn und Inkassokosten zu lasten des Auftraggebers.

§ 12
Bei Verlust oder Beschädigung der Angemieteten Gegenständen haftet während der Mietzeit der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zzügl. gesetzlicher MWST.

§ 13
Bei Anlieferung der Mietgegenstände hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, Mengen und erkennbare Mängel zu prüfen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.


§ 14
Bei einer mehrtägigen Buchung über Nacht, müssen die Mietgegenstände vor Vandalismus etc. geschützt werden.  Für solche Schäden haftet der Auftraggeber.

§ 15
Anfallende Gebühren wie  z.B. TÜV, GEMA etc. gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 16
Jegliche Haftung seitens der Firma Soccer Eventsport für Sach und Personenschäden im zusammenhang mit den Mietgeräten auch gegenüber Dritte, sowie für Flurschäden die durch An und Abfahrt, Auf und Abbau entstehen, ist ausgeschlossen.
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